Beratung mit Qualität

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Wir setzen ein klares Zeichen und bekennen uns zur Beratung nach den Qualitätskriterien der österr. Versicherungsmakler.

     

Hier finden Sie eine Auflistung zum Ablauf unserer Beratung nach den Qualitätskriterien der österreichischen Versicherungsmakler und nach den Maklergesetz.

 

Erstellung einer angemessenen Risikoanalyse und eines angemessenen Deckungskonzeptes 

  • z.B. Vor-Ort-Besichtigung der versicherbaren Gebäude
  • Ermittlung der vorhandenen Risken
  • Erstellung eines Deckungskonzeptes
  • etc...

Vermittlung des nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutzes

  • Auswahl eines geeigneten Versicherers
  • Preis/Leistungsverhältnis als eines der wichtigsten Auswahlkriterium 
  • Berücksichtigung auch die Kulanzbereitsschaft, Schadenabwicklung, Stabilität, etc...
  • Besprechung der Offerte
  • etc...
Prüfung des Versicherungspolizze
  • Abstimmung des Antrages mit der Polizze; ist auch das selbe polizziert was auch am Antrag vereinbart wurde?
  • Korrektur bei Fehlpolizzierungen
  • Urgenzen bei langer Polizzierungsdauer
  • etc...

Schäden und Obliegenheiten (vor und nach Schadeneintritt)

  • Hinweis auf Obligenheiten VOR Schadeneintritt
  • Vorvertragliche Anzeigepflicht: was muss der Versicherer aber auch den Kunde vor Vertragsabschluss und vor Eintritt des Schadens wissen?
  • Schadensmeldung an den Versicherer
  • Evidenzhaltung von Fristen
  • Urgenz an den Versicherer bei zu später oder nicht zufriedenstellender Schadenabwicklung
  • Beistand des Kunden bei Problemen der Schadenabwicklungen
Sontiges:
  • siehe weiters §28 Maklergesetz 

 

Denken Sie auch an Ihre Bekannten, Verwandten und Freunde!

Nur wenn Sie das Gefühl haben, das diese auch so umfassend, korrekt und mit viel Hintergrundwissen beraten werden brauchen Sie uns NICHT weiter zu empfehlen.