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Dr. Thomas SCHLOSSER
Rechtsanwalt, Verteidiger in Strafsachen,
eingetragener Treuhänder
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| Schadenersatzforderung im Konkursfall | ||
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Geschädigte haben im Konkurs eines Unternehmers in Bezug auf ihre Schadenersatzforderungen einen Absonderungsanspruch nach § 157 VersVG, soweit eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Die Regelung des § 157 VersVG gilt im Übrigen wegen der Gleichheit des Zweckes auch im Ausgleichsverfahren, für Leistungsbegehren und Feststellungsbegehren (OGH vom 23.6.1999, 7 Ob 144/99y). Sicherheitshalber ist zu empfehlen, die Forderungen gleichzeitig auch im Konkurs anzumelden. |
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