Unternehmensrecht

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 Dr. Thomas SCHLOSSER

Rechtsanwalt, Verteidiger in Strafsachen,
eingetragener Treuhänder
 Bürgergasse 20 - 8330 Feldbach
Tel. 03152/6 77 88
     
Pflichtangaben auch bei gewerblichen E-Mails

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) waren schon bislang verpflichtet, auf allen Geschäftspapieren und Bestellscheinen Rechtsform, Sitz und Firmenbuchnummer sowie Firmenbuchgericht anzugeben.  

Mit dem am 1. Jänner 2007 in Kraft getretenen Unternehmensgesetzbuch (UGB) wurde diese Verpflichtung erweitert. Neu ist u.a., dass diese Pflichtangaben auch auf Geschäftsbriefen, welche etwa mit Email übersandt werden, enthalten sein müssen.

Ausdrücklich einbezogen in die Verpflichtung für zur Offenlegung dieser Daten wurden auch die Webseiten. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen kann dazu führen, dass vom Firmenbuchgericht Zwangsstrafen verhängt werden.