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Antworten zu "Rund ums KFZ"


Hier findest Du Antworten zu häufig gestellte Fragen rund ums Thema "KFZ". Falls eine Erweiterung zu einem bestimmten Thema gewünscht ist, freuen wir uns auf ein Feedback.

Was kostet eine KFZ Anmeldung? (Stand April 2023)

  • An-/Ummeldung (Kennzeichen bleibt)* € 184,00
  • An-/Ummeldung mit Kennzeichengarnitur* € 207,00
  • Anmeldung Moped* € 192,50
  • Anmeldung Motorrad* € 190,50
  • Anmeldung Anhänger und Traktor* € 195,50
  • Vorübergehende Zulassung* € 204,40
  • Probefahrt € 69,90
  • Ersatzplakette € 2,30
  • Scheckkarten-Zulassungsschein € 25,60
  • Wunschkennzeichenbeantragung (ohne Kennz.) € 228,30
  • Wunschkennzeichenverlängerung (nach 15 Jahren) € 214,00
  • Adressänderung € 1,10
  • Kennzeichen Kosten E11/E13 - Garnitur € 23,00
  • E01/E03 – Einzeltafel € 11,50
  • E08 – Motorrad € 13,00
  • M06 – Moped € 8,50
  • P11 – Probefahrt Garnitur € 19,80
  • Rotes Kennzeichen € 11,90
  • Übersteller € 20,40

*inkl. ZentralMeldeRegister-Abfrage

Welche Unterlagen sind für KFZ Anmeldungen notwendig?

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin/des Anmelders
  • Versicherungsbestätigung (bei IHR-PROFIT erhältlich)
  • Bei erstmaliger Zulassung:
    • Typenschein
    • Vollmacht, wenn das KFZ nicht persönlich angemeldet wird
  • Bei Anmeldung eines Neuwagens: zusätzlich
    • Eintrag der Eigentümerin/des Eigentümers im Typenschein oder
    • Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht
  • Bei Gebrauchtwagenanmeldung: zusätzlich
    • Gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung (Pickerl) unterliegen
    • Kaufvertrag
  • Bei Leasing: zusätzlich Benützungsüberlassungserklärung

Erforderliche Unterlagen und Kostenübersicht von Überstellungskennzeichen

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
  • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
  • Typenschein

bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)

  • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
  • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

Kosten für die Anmeldung:

  • Insgesamt: 189,70 Euro (teilt sich wie folgt)
    • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 49,70 Euro
    • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
    • Überstellungskennzeichentafeln: 20,40 Euro
    • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden. 

 

Kosten für die Versicherung zusätzlich:

  • Pro Woche ist für die Versicherung von Überstellungskennzeichen ein anderer Versicherer zuständig, abzufragen ist dies beim VVO. (Versicherungs-Verband-Österreichs)
  • Versicherungsschutz kann für 3 bis 21 Tage gewählt werden und mit Angabe der KW Leistung gibt der Versicherer (telefonisch abzuklären) die Prämie bekannt und welche Infos er noch gerne hätte.

Kostenbeispiel: 

PKW, 100 KW, Versicherungsdauer 1 Woche eine Prämie von € 220,--

 

Richtwert der Gesamtkosten ca. 400,--

Wie hoch ist die motorbezogene Versicherungssteuer?

Erstzulassung ab 01.10.2020

Ab 1. Oktober 2020 gibt es Änderungen bei der Berechnung der Motorbezogenen Versicherungssteuer.

In der Berechnung wird zukünftig auch der CO2-Ausstoß berücksichtigt. Umso umweltfreundlicher ein Fahrzeug ist, desto weniger Motorbezogene Versicherungssteuer ist zu bezahlen.

Gültig ist das ganze ausschließlich für Neuzulassungen. 

Was ist neu?

Für Fahrzeuge, die ab 1. Oktober neu zugelassen werden gilt folgendes:

  • Für Pkw/Kombi bis 3,5 t wird die Steuer auf Basis von kW und den CO2-Emissionen berechnet.
  • Bei Motorrädern wird neben dem Hubraum auch der CO2-Wert in die Berechnung einfließen.
  • Alle anderen Fahrzeuge werden weiterhin nach kW berechnet. Allerdings gibt es neue Staffelpreise.
  • Der Unterjährigkeitszuschlag wird für alle Fahrzeuge gestrichen. Die Steuer ist immer gleich hoch, egal ob man monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt.
  • Für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor 1. Oktober 2020 wird die alte Berechnungs-Methode bzw. die alte kW-Staffel herangezogen. 

Erstzulassung bis 30.09.2020

Berechnung für PKW und Kombi bis zu 3,5 to höchszul. Gesamtgewicht mit KAT (Die Berechnung erfolgt nach der Motorleistung)

 

Leistung in KW Steuer jährlich Leistung in kW Steuer jährlich
41 € 126,48  87 € 468,72
42 € 133,92  88 € 476,16
43 € 141,36  89 € 483,60
44

€ 148,80

 90 € 491,04
45 € 156,24  91 € 498,96
46 € 163,68  92 € 506,88
47 € 171,12  93 € 514,80
48 € 178,56  94 € 522,72
49 € 186,00  95 € 530,64
50 € 193,44  96 € 538,56
51 € 200,88  97 € 546,48
52 € 208,32  98 € 554,40
53 € 215,76  99 € 562,32
54 € 223,20  100 € 570,24
55 € 230,68  101 € 578,16
56 € 238,08  102 € 586,08
57 € 245.52  103 € 594,00
58 € 252,96  104 € 601,92
59 € 260,40  105 € 609,84
60 € 267,84  106 € 617,76
61 € 275,28  107 € 625,68
62 € 282,72  108 € 633,60
63 € 290,16  109 € 641,52
64 € 297,60  110 € 649,44
65 € 305,04  111 € 658,44
66 € 312,48  112 € 667,44
67

€ 319,92

 113 € 676,44
68 € 327,36  114 € 685,44
69 € 334,80  115 € 694,44
70 € 342,24  116 € 703,44
71 € 349,80  117 € 712,44
72 € 357,12  118 € 721,44
73 € 364,56 119 € 730,44
74 € 372,00 120 € 739,44
75 € 379,44 121 € 748,44
76 € 386,88 122 € 757,44
77 € 394,32 123 € 766,44
78 € 401,76 124 € 775,44
79 € 409,20 125 € 784,44
80 € 416,64 126 € 793,44
81 € 424,08 127 € 802,44
82 € 431,52 128 € 811,44
83 € 438,96 129 € 820,44
84 € 446,40 130 € 829,44
85 € 453,84 131 € 838,44
86 € 461,28 132 € 847,44
Zuschlag bei Zahlweise: monatlich + 10% | 1/4jährlich + 8% | 1/2 jährlich + 6%
Zuschlag für PKW/Kombi ohne KAT +20%

Berechnung für Motorräder (die Berechnung erfolgt nach Hubraum)

 

Beschreibung Beispiel 1 Beispiel 2
  Motorrad mit 590 ccm Motorrad mit 1.150 ccm
Hubraum in ccm 590 ccm 1.150 ccm
multipliziert mit Faktor 0,30 0,30
motorbez. Steuer jährlich 177,00

345,00

Zuschlag bei Zahlweise: monatlich + 10% | 1/4 jährlich + 8% | 1/2 jährlich + 6%

Weitere Infos zur motorbezogenen Versicherungssteuer findest du auch bei help.gv.at

Kann ich mir das Kennzeichen selbst aussuchen?

Nein, dies ist leider nicht möglich da die Zulassungsstellen dazu verpflichtet sind, Kennzeichen chronologisch zu verwenden. Für Kunden die besondere Kennzeichen vorziehen wurde die Möglichkeit von Wunschkennzeichen geschaffen. Genauere Infos findest Du dazu unter hier...