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Berufsunfähig, was nun?

Damit Dein Einkommen gesichert bleibt, gibt es in Österreich seit einigen Jahren die wichtige Absicherung "Berufsunfähigkeitsversicherung". Der Grund dafür liegt klar auf der Hand: Der Staat schränkt den Zugang zur "Frühpension" mehr und mehr ein, die befristete Frühpension wurde für alle unter dem 50. Lebensjahr bereits im Jahr 2014 abgeschafft.


Erklär-Video

Hier findest Du eine einfache Erklärung einer Berufsunfähigkeits-Versicherung mit Info über:

  • Wovon ist die Prämie abhängig?
  • Ab wann leistet eine Berufsunfähigkeits-Versicherung?
  • Gibt es Alternativen?

Dauer 3:28 min.



Die häufigsten Ursachen der Berufsunfähigkeit


33,51%

Erkrankungen der Psyche bzw. Nervenkrankheiten

17,42%

Krebs und andere bösartige Geschwülste

7,77%

Unfälle

20,05%

Erkrankungen am Skelett und des Bewegungsapparates

14,70%

Sonstige

Erkrankungen

6,52%

Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems



Was ist versichert?



Bei einer der wichtigsten Sparten geht es um die Absicherung Deines Einkommens. Dies ist am besten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich.

Berufsunfähig durch:

Grundsätzlich erhältst Du Versicherungsschutz, wenn Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf mind. zu 50% oder mehr, nicht mehr ausüben kannst. Versichert sind unten angeführte Ursachen, die zu einer dauernden Berufsunfähigkeit führen:
  • Krankheit (Krebs, Neubildungen, Abnützungen, Herz-, Kreislauferkrankungen, psychische Erkrankungen, Nervensystem, Bewegungsapparat, u.v.m.)
  • Kräfteverfall
  • Unfall

Leistung

Den Umfang einer Berufsunfähigkeitsvorsorge kannst Du frei wählen und genau nach Deinen Bedürfnissen (Laufzeit, Höhe der Leistung, usw.) zusammenstellen.
  • die Versicherungssumme sollte nach Deiner persönlichen Deckungslücke angepasst werden
  • die Laufzeit ist frei wählbar
  • geleistet wird in der Regel ab einer 50%igen Berufsunfähigkeit


Was ist NICHT versichert?



BU unter 6 Monate

Ist die Dauer einer Berufsunfähigkeit unter 6 Monaten, gibt es keine Leistung.

 

Gesundheitsfragen

Falschangaben bei Antragsstellung können auch zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

 


Sonstiges

Weiters leistet der Versicherer nicht wenn:

  • absichtliche Herbeiführung des Versicherungsfalles (z.B.  vorsätzliche Selbstverletzung, versuchte Selbsttötung)
  • die BU Folge einer strafbaren Handlung ist
  • Alkoholklausel, Bereicherungsverbot

Dies stellt einen kurzen Überblick der einzelnen Produkte dar. Den kompletten Deckungsumfang inkl. Ausschlüssen kannst Du aus den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Anstalt entnehmen.

Nützliche und sinnvolle Deckungserweiterungen sind:

  • Verzicht auf die "abstrakte" Verweisung auf einen anderen Beruf
  • Verzicht der Meldung bei Berufswechsel
  • erfahrene Versicherer
  • Alternative Lösung für Handwerkliche Berufe: Gundunfähigkeitsversicherung 

Hier findest Du Antworten auf häufig gestellte Fragen:


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