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Pflege in Würde...

 ...Pflegebedürftigkeit ist nicht nur eine Frage des Alters, sondern kann uns auch bereits in jüngeren Jahren treffen. Du kannst schon jetzt die Entscheidung treffen, Deine Familie im Pflegefall finanziell zu entlasten.

 

Bewahre Deine Unabhängigkeit und entscheide Dich bereits jetzt für Deine passende Pflegevorsorge.



Das staatliche Pflegegeld


Die Höhe des staatlichen Pflegegeldes richtet sich nach dem Aufwand der benötigten Pflege und wird in 7 Stufen eingeteilt. Um einen Anspruch auf Pflegegeld zu haben ist ein Betreuungsaufwand von mindestes 65 Stunden pro Monat oder mehr notwendig.

Bei einem Pflegebedarf unter 65 Stunden pro Monat wird kein staatliches Pflegegeld geleistet. 


 

Pflegestufe

keine Pflegestufe

 

Pflegebedarf

bis zu 65 Stunden/Monat

 

Leistung pro Monat

 € 0,00



 

Pflegestufe

1

 

Pflegebedarf

über 65 Stunden/Monat

 

Leistung pro Monat

 € 192,00



 

Pflegestufe

2

 

Pflegebedarf

über 95 Stunden/Monat

 

Leistung pro Monat

 € 354,00



 

Pflegestufe

3

 

Pflegebedarf

über 120 Stunden/Monat

 

Leistung pro Monat

 € 551,60



 

Pflegestufe

4

 

Pflegebedarf

über 160 Stunden/Monat

 

Leistung pro Monat

 € 827,10



 

Pflegestufe

5

 

Pflegebedarf

über 180 Stunden/Monat

wenn ein außergewöhnlicher Pflegebedarf erforderlich ist

 

Leistung pro Monat

 € 1.123,50



 

Pflegestufe

6

 

Pflegebedarf

über 180 Stunden/Monat

wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während eines Tages und der Nacht sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist

 

Leistung pro Monat

 € 1.568,90



 

Pflegestufe

7

 

Pflegebedarf

über 180 Stunden/Monat

wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt

 

Leistung pro Monat

 € 2.061,80



Inhaltlicher Stand: Jänner 2024

Das Pflegegeld wird 12 mal im Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt und es werden keine Lohnsteuer und keine Krankenversicherungsbeiträge abgezogen.


Was kann versichert werden?



Die Leistungen der Pflegeversicherungen richten sich nach dem notwendigen Pflegebedarf und es sind 2 Varianten wählbar: 

VARIANTE 1:

 

die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem staatlichen Pflegegeld

 

VARIANTE 2:

 

die Höhe der Entschädigung hängt vom vordefinierten Punktesystem alltäglicher Verrichtungen des jeweiligen Versicherers ab  (Activities of Daily living - kurz ADL)

Zusatzleistungen (teilweise optional): 

- Umstellung in einen höheren Pflegetarif OHNE neuerliche Gesundheitsprüfung

- Informations & Organisationsleistungen

- Kostenersatz bei vorübergehender Pflege

- Prämienbefreiung bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit

- Einmalzahlung bei Erreichen bestimmter Pflegestufen

Beispiel für eine Pflegeversicherung


Pflegestufe 1:  keine Zuzahlung
Pflegestufe 2:  keine Zuzahlung
Pflegestufe 3:  Zuzahlung monatlich € 100,-- und einmalig € 6.000,--
Pflegestufe 4:  Zuzahlung monatlich € 200,--
Pflegestufe 5:  Zuzahlung monatlich € 600,-- und einmalig € 6.000,--
Pflegestufe 6:  Zuzahlung monatlich € 800,--
Pflegestufe 7:  Zuzahlung monatlich € 1.500,-- und einmalig € 6.000,--

Die Prämie ist abhängig von folgenden Eckdaten:

+  vom gewählten Tarif

+  ab welcher Pflegestufe geleistet wird

+  Eintrittsalter des Versicherungsnehmers

+  Höhe der Versicherungsleistung

+  gewählte Zusatzdeckungen

+  Versicherungsanstalt


Was ist NICHT versichert?



Allgemeine Ausschlüsse

Hier möchten wir Dich über die "üblichen" Ausschlüsse bei Pflegeversicherungen informieren, die von Versicherer zu Versicherer abweichen können:

  • Kurzzeitpflege
  • Pflegebedürftigkeit die VOR Versicherungsbeginn eingetreten ist
  • Falschangaben bei Antragsstellung führen oft zu einer Leistungsfreiheit (Gesundheitszustand, Extremsportarten, Motorsportarten, etc.)
  • Pflegebedarf der vorsätzlich herbeigeführt wurde wie z.B. vorsätzliche Selbstverletzung, versuchte Selbsttötung, gerichtlich strafbare Handlungen, Vorsatz, etc.
  • Pflegebedarf als Folge von Alkohol-, Medikamenten- und Drogenmissbrauch
  • Leistungen sind mit der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt

Dies stellt einen kurzen Überblick der einzelnen Produkte dar. Den kompletten Deckungsumfang inkl. Ausschlüssen kannst Du aus den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Anstalt entnehmen.

Nützliches und sinnvolle Deckungserweiterungen sind:

  • Früh genug beginnen bringt den GRÖßTEN Vorteil (Einstiegsalter, Gesundheitszustand)
  • Einmalzahlung beim Erreichen bestimmter Pflegestufen
  • Entfall der Prämienzahlung bei Eintritt des Pflegefalles
  • Option zur Tariferhöhung OHNE Gesundheitsprüfung

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