...Pflegebedürftigkeit ist nicht nur eine Frage des Alters, sondern kann uns auch bereits in jüngeren Jahren treffen. Du kannst schon jetzt die Entscheidung treffen, Deine Familie im Pflegefall finanziell zu entlasten.
Bewahre Deine Unabhängigkeit und entscheide Dich bereits jetzt für Deine passende Pflegevorsorge.
Das staatliche Pflegegeld
Die Höhe des staatlichen Pflegegeldes richtet sich nach dem Aufwand der benötigten Pflege und wird in 7 Stufen eingeteilt. Um einen Anspruch auf Pflegegeld zu haben ist ein Betreuungsaufwand von mindestes 65 Stunden pro Monat oder mehr notwendig.
Bei einem Pflegebedarf unter 65 Stunden pro Monat wird kein staatliches Pflegegeld geleistet.
Pflegestufe
keine Pflegestufe
Pflegebedarf
bis zu 65 Stunden/Monat
Leistung pro Monat
€ 0,00
Pflegestufe
1
Pflegebedarf
über 65 Stunden/Monat
Leistung pro Monat
€ 192,00
Pflegestufe
2
Pflegebedarf
über 95 Stunden/Monat
Leistung pro Monat
€ 354,00
Pflegestufe
3
Pflegebedarf
über 120 Stunden/Monat
Leistung pro Monat
€ 551,60
Pflegestufe
4
Pflegebedarf
über 160 Stunden/Monat
Leistung pro Monat
€ 827,10
Pflegestufe
5
Pflegebedarf
über 180 Stunden/Monat
wenn ein außergewöhnlicher Pflegebedarf erforderlich ist
Leistung pro Monat
€ 1.123,50
Pflegestufe
6
Pflegebedarf
über 180 Stunden/Monat
wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während eines Tages und der Nacht sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
Leistung pro Monat
€ 1.568,90
Pflegestufe
7
Pflegebedarf
über 180 Stunden/Monat
wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
Leistung pro Monat
€ 2.061,80
Inhaltlicher Stand: Jänner 2024
Das Pflegegeld wird 12 mal im Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt und es werden keine Lohnsteuer und keine Krankenversicherungsbeiträge abgezogen.
Was kann versichert werden?
Die Leistungen der Pflegeversicherungen richten sich nach dem notwendigen Pflegebedarf und es sind 2 Varianten wählbar:
VARIANTE 1:
|
die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem staatlichen Pflegegeld
|
VARIANTE 2:
|
die Höhe der Entschädigung hängt vom vordefinierten Punktesystem alltäglicher Verrichtungen des jeweiligen Versicherers ab (Activities of Daily living - kurz ADL) |
Zusatzleistungen (teilweise optional):
- Umstellung in einen höheren Pflegetarif OHNE neuerliche Gesundheitsprüfung
- Informations & Organisationsleistungen
- Kostenersatz bei vorübergehender Pflege
- Prämienbefreiung bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit
- Einmalzahlung bei Erreichen bestimmter Pflegestufen
Beispiel für eine Pflegeversicherung
Pflegestufe 1: | keine Zuzahlung |
Pflegestufe 2: | keine Zuzahlung |
Pflegestufe 3: | Zuzahlung monatlich € 100,-- und einmalig € 6.000,-- |
Pflegestufe 4: | Zuzahlung monatlich € 200,-- |
Pflegestufe 5: | Zuzahlung monatlich € 600,-- und einmalig € 6.000,-- |
Pflegestufe 6: | Zuzahlung monatlich € 800,-- |
Pflegestufe 7: | Zuzahlung monatlich € 1.500,-- und einmalig € 6.000,-- |
Die Prämie ist abhängig von folgenden Eckdaten:
+ vom gewählten Tarif
+ ab welcher Pflegestufe geleistet wird
+ Eintrittsalter des Versicherungsnehmers
+ Höhe der Versicherungsleistung
+ gewählte Zusatzdeckungen
+ Versicherungsanstalt
Was ist NICHT versichert?
Hier möchten wir Dich über die "üblichen" Ausschlüsse bei Pflegeversicherungen informieren, die von Versicherer zu Versicherer abweichen können:
Dies stellt einen kurzen Überblick der einzelnen Produkte dar. Den kompletten Deckungsumfang inkl. Ausschlüssen kannst Du aus den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Anstalt entnehmen.
Nützliches und sinnvolle Deckungserweiterungen sind:
Vorsorge
Lebensversicherung
Berufsunfähig
Versicherung
Krebs
Versicherung
Bestattung
Versicherung