Home | Versicherungen | Photovoltaik

Dein Strommacher - Photovoltaik

Geräuschlos, umweltfreundlich und frei von Abgasen Strom zu produzieren ist immer mehr und mehr Menschen wichtig. Damit erhöht man die Unabhängigkeit von den Preisen der Stromanbietern und nutzt so die Kraft der Sonne.

Die "Strommaschine" verdient auch die beste Absicherung, nur wenn diese funktioniert, kann Strom produziert werden.

 

Mit der richtigen Absicherung bist Du auf der sicheren Seite und hohe Reparaturkosten sind somit die Sorgen der Versicherung.



Die 4 häufigsten Schadensursachen


Naturgewalten

(Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Schneedruck, etc.)

Technische Schäden

(wie z.B. Kurzschluss, Überspannung, etc.)

Tierbisse

(Mader, Mäuse, andere Nager, etc.)

Schäden durch Dritte

(Vandalismus, Diebstahl, etc.)



Vergleich zu Eigenheim - Photovoltaikversicherung


Eigenheim-Versicherung

Von Anbieter zu Anbieter unterschiedlicher Versicherungsschutz.


Feuerversicherung

(Brand, Blitzschlag, Explosion)

indirekter Blitzschlag

Sturmversicherung

(Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch)

Kurzschluss

Bedienungsfehler

Ertragsausfall

Material-, Herstellungsfehler

von aussen verursachte Schäden

Glasbruch

Wasser, Feuchtigkeit

Diebstahl

Tierverbiss (z.B. Marder)

Photovoltaik-Versicherung

Kann unabhängig von der jeweiligen Eigenheim-Versicherung abgeschlossen werden.


Feuerversicherung

(Brand, Blitzschlag, Explosion)

indirekter Blitzschlag

Sturmversicherung

(Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch)

Kurzschluss

Bedienungsfehler

Ertragsausfall

Material-, Herstellungsfehler

von aussen verursachte Schäden

Glasbruch

Wasser, Feuchtigkeit

Diebstahl

Tierverbiss (z.B. Marder)



Was ist konkret versichert?



Welche Teile der Photovoltaikanlage sind versichert?

Sämtliche zur Photovoltaikanlage (Stromerzeugung) gehörende Teile, insbesondere bestehend aus folgenden Einzelkomponenten:

  • Einspeise- und Erzeugungszähler
  • Gleich- und Wechselstromverkabelungen
  • Hausverteilerkästen (nur in Verbindung mit einem Schaden an der versicherten Photovoltaikanlage)
  • Modultragkonstruktionen
  • Montageset,  z.B. Anschluss-, Befestigungs- und Verbindungssets
  • Photovoltaikmodule
  • Trafos
  • Überspannungsschutzeinrichtungen (Blitzschutz)
  • Wechselrichter
  • sowie die erforderlichen Installations- und Montagekosten, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt
  • Optional: Solarspeicher, Wallbox(en) oder Ladestationen und Erdwärmepumpen inkl. bzw. exkl. Rohrleitungen

Versicherungsschutz ab Montagebeginn:

  • Schäden aus Einbruchdiebstahl für noch nicht montierte Teile, sofern in ordnungsgemäß versperrten Räumlichkeiten untergebracht
  • Schäden aus einfachem Diebstahl für fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände
  • Schäden aus Elementarereignissen (z.B. Blitz, Brand, Naturkatastrophen inklusive Erdbeben)

Deckungen nach Inbetriebnahme:

  • Innere Schäden an der Anlage (z.B. Kurzschluss, Material- und Herstellungsfehler)
  • Sämtliche von außen verursachte Schäden an der Anlage
  • Als Folgeschäden mitversichert: Nebenkosten, die bei einem Schaden an der Anlage entstehen

Ertragsausfall-Versicherung (automatisch inkludiert):

  • Der Versicherer leistet darüber hinaus Entschädigung, wenn die technische Einsatzmöglichkeit der versicherten Anlage durch einen dem Grunde nach versicherten Sachschaden unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Hierbei ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den dadurch entstandenen Ertragsausfall.

Zusätzliche Deckungen (bis EUR 10.000 - je Kostenart und Schadenereignis):

  • Gebäudebeschädigungen: De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden am Gebäude, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für den dadurch verursachten Ertragsausfall. Hierfür beträgt die Haftzeit 1 Monat.
  • Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden: Reparaturarbeiten an Dächern und Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage notwendig geworden sind.
  • Schadensuchkosten: Anfallende Kosten, um die Schadenursache zu lokalisieren bzw. aufzuspüren.

Was ist NICHT versichert?



Wann entfällt der Versicherungsschutz?

  • bei vorsätzlicher Schädigung der Anlage
  • Schäden infolge Abnützung bzw. Alterung
  • Mängel oder Schäden die bei Abschluss bereits vorhanden waren
  • fehlende Instandhaltung
  • detaillierte Beschreibung siehe Versicherungsbedingungen

Das könnte Dich auch interessieren:


Haushalt

Versicherung

Eigenheim

Versicherung

Rechtsschutz

Versicherung

Elektrogeräte

Versicherung