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Grundunfähigkeitsversicherung

Im Gegensatz zur umfassenden Berufsunfähigkeitsversicherung eignet sich die Grundunfähigkeitsversicherung besonders für handwerkliche und manuell tätige Berufe.

 

Der Versicherungsschutz bezieht sich dabei nicht auf den ausgeübten Beruf, sondern auf die Ausübung einzelner Fähigkeiten wie z.B. Autofahren, Gleichgewicht halten, Treppensteigen, Heben & Tragen, Handgebrauch, etc.



Welche Grundfähigkeiten sind versichert?



 

Knien / Bücken

 

Autofahren

 

Sprechen

 

Hören

 

Geistige Leistungsfähigkeit

 

Pflegebedürftigkeit

Gerichtliche Anordnung der Betreuung

 

Schreiben

 

Gleichgewicht

 

Sitzen

 

Heben & Tragen

 

Greifen & Halten

 

Stehen

 

Tastatur benutzen

 

 

Gehen

 

Treppen steigen

 

Handgebrauch

 

Armgebrauch

 

Sehen



Berufsunfähigkeit versus Grundunfähigkeit


 

Zielgruppe

Berufsunfähigkeit:

  • Grundsätzlich umfassende Absicherung für ALLE Berufe

Grundunfähigkeit:

  • Berufe mit hoher Abhängigkeit von körperlichen Fähigkeiten (z.B. Handwerker, Künstler aber auch Spezialisten wie Chirurgen). Auch für Personen mit Vorerkrankungen oder Risikoberufe sowie Kindern geeignet


 

Charakteristik

Berufsunfähigkeit:

  • Sichert den tatsächlich ausgeübten Beruf ab

Grundunfähigkeit:

  • Leistet beim Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Gehen, Sprechen; Hören, Hanfgebrauch, Treppensteigen, Knein, Autofahren, etc.


 

Vorteile

Berufsunfähigkeit:

  • Keine abstrakte Verweisung auf andere Berufe
  • Einzige Variante den tatsächlichen Beruf abzusichern

Grundunfähigkeit:

  • Einfachere Gesundheitsprüfung als bei der Berufsunfähigkeitsvers. (BU)
  • Transparentere Leistungsauslöser
  • Günstige Alternative zur BU
  • Leistung hängt nicht davon ab,  ob wieviel und was die versicherte Person abreitet
  • Keine Verrechnung von Einkommen mit der Leistung


 

Nachteile

Berufsunfähigkeit:

  • Preis je nach Berufsgruppe höher (vor allem für körperlich Tätige)
  • Eventuell Verrechnung von Einkünften bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit
  • Komplexere Einstufung des BU-Grades (Leistung erst ab 50%)
  • Umfassende Gesundheitsprüfung

Grundunfähigkeit:

  • Leistungsauslöser ist ausschließlich der Verlust einer Grundfähigkeit
  • Psychische Leiden sind nicht versichert


 

Richtwert der Absicherungshöhe

Berufsunfähigkeit:

  • 60% des Bruttoeinkommen, max. 90% vom Nettoeinkommen

Grundunfähigkeit:

  • 60% des Bruttoeinkommen, max. 90% vom Nettoeinkommen


 

Zahlart im Leistungsfall

Berufsunfähigkeit:

  • Laufende Rentenzahlung bis zum vereinbarten Endalter

Grundunfähigkeit:

  • Laufende Rentenzahlung bis zum vereinbarten Endalter


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